Die sog. Ein-Prozent-Regel findet in vor 2006 beginnenden Wirtschaftsjahren keine Anwendung bei einem Nutzungsrecht an fremden Kfz mit weniger als 50 % eigenbetrieblicher Nutzung, bei dem auch kein wirtschaftliches Eigentum besteht.
Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter einschließlich Nutzungen und Leistungen, die …
Lesen


















