Kampfhundesteuer auch für Mischlinge

Auf die Berufung der Stadt Halle hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt jetzt die Klage eines Hundehalters gegen eine erhöhte Hundesteuer für einen als gefährlich eingestuften Hund abgewiesen. Bei dem Hund handelt es sich um einen American Staffordshire Terrier-Mix. Das Gericht hat die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer auch für die Kreuzung bestimmter angeblich gefährlicher Hunderassen mit anderen Hunden als rechtmäßig angesehen. Auf den genetischen Anteil der gefährlichen Hunderasse und der Generation der Einmischung dieses Anteils komme es nach Auffassung des Gerichts nicht an.

Kampfhundesteuer auch für Mischlinge

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Februar 2008 – 4 L 384/05