Steuern in Deutschland, die kaum jemand kennt

In Deutschland gibt es Steuern, von denen Normalverbraucher vermutlich noch nie gehört haben. Wie kaum ein anderes Steuerrecht wartet das deutsche Steuerrecht mit allerlei Kuriositäten auf.

Steuern in Deutschland, die kaum jemand kennt

Während ein jeder weiß, was unter Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer zu verstehen ist, gibt es im deutschen Steuersystem Steuern, deren Relevanz und Wirksamkeit durchaus umstritten ist. Teilweise sind sie Überbleibsel aus lang vergangenen Zeiten, teilweise sehr seltene Ausnahmen, die nur die Wenigsten betreffen. Im Folgenden werden einige der außergewöhnlichsten Steuern in Deutschland vorgestellt.

Betrifft Bauunternehmer: Die Bauabzugssteuer

Theoretisch greift bei Bauunternehmen, bei welchen ein Handwerker oder eine Handwerkerin beauftragt werden muss, seit dem 1. Januar 2002 die Bauabzugssteuer. 15% sollen an das Finanzamt im Falle eines Baus abgeführt werden. Doch nur die wenigsten Bauunternehmer zahlen diese Steuer tatsächlich. Die meisten lassen sich durch eine Freistellungsbescheinigung von der Zahlung dieser Steuer befreien. Damit müssen die 15% nicht mehr gezahlt werden und die Steuer driftet an den Rand der Bedeutungslosigkeit ab. Es erstaunt deswegen kaum, dass die Bauabzugssteuer keinen hohen Bekanntheitsgrad hat. Als Bauunternehmer kann man sich zu diesem Thema von Profis wie der  Kanzlei Vogedes beraten lassen, um überflüssige Abgaben zu umgehen.

Zur Taxierung von Besserverdienern: Die Vergnügungssteuer

In Deutschland zahlt man für jede Veranstaltung, die dem eigenen Vergnügen dient, eine Vergnügungssteuer. Darunter fallen der Besuch von Konzerten, Kino oder auch Nachtclubs. Rund 15 bis 20% werden jedes Mal bezahlt, wenn man eine Veranstaltung besucht, bei welcher Spaß im Vordergrund steht.

Der Ursprung der Vergnügungssteuer geht bis ins 18. Jahrhundert zurück. Sie wurde eingeführt, um reichere Leute, die sich Vergnügungen leisten konnten, zu besteuern. Die Erträge gingen anschließend an Armenhilfen. Da es sich heutzutage nicht mehr nur um besonders reiche Menschen handelt, die Clubs oder das Kino besuchen, erscheint diese Steuer heutzutage veraltet.

Überbleibsel auf alten Zeiten: Jagd- und Fischereisteuer

Auch die Jagd- und Fischereisteuer stammt noch aus dem Mittelalter und wurde in der Form von Naturalien an den Gutsherren abgetreten. Heutzutage müssen Jäger zwar keine erlegten Tiere abgeben, aber weiterhin Abgaben zahlen, wenn sie ihren Beruf ausüben. Somit wird kontrolliert, dass nur Jäger mit Genehmigung jagen, deren Anliegen es ist, die Wildbestände im Wald zu kontrollieren.

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