Die Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführer ist nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts zulässig, wenn er nicht Alleingesellschafter der GmbH ist.
Bei einem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtsprechung des BFH ungekürzt …
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