Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds

Das Abzugsverbot für negative Aktiengewinne einer Kapitalgesellschaft aus der Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds (§ 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG in Verbindung mit § 8b Abs. 3 KStG 1999) ist im Jahr 2001 nur insoweit anwendbar, als die Gewinnminderungen auf Beteiligungen der Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen.

Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds

Die Beschränkung des Abzugsverbots auf negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen der Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen, verstößt gegen Art. 56 EG[1].

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08

  1. Anschluss an EuGH, Urteil vom 22.01.2009 – C-377/07 „STEKO Industriemontage GmbH“, IStR 2009, 133[]