Wird ein Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gemäß § 32a KStG unter Hinweis auf eine geänderte Erfassung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in einem Körperschaftsteuerbescheid der Kapitalgesellschaft geändert, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen aus § 236 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. …
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