Bei einer Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorsteuerabzugs können die Vorsteuerbeträge auch nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Nach § 9b Abs. 1 Satz 1 EStG gehört der Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den …
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