Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen bzw. betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden. Dies urteilte jetzt das Finanzgericht Köln – und widerspricht damit der bisher bisherigen Handhabung der Finanzverwaltung sowie der gängigen …
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