Ein (ansonsten bestehender) Kindergeldanspruch ist nach § 65 Abs. 1 Nr. 3 EStG ausgeschlossen, sofern eine UN-Einrichtung für dieses Kind eine Dependent Child Allowance zahlt. Denn es handelt sich hierbei um Leistungen einer zwischenstaatlichen Einrichtung, die dem Kindergeld vergleichbar sind.…
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