Der gemäß § 10d Abs. 2 EStG zwar „in ihrer Grundkonzeption“ nicht für verfassungswidrig . Dies gilt allerdings, wie der Bundesfinanzhof nunmehr klarstellt, nur für den „Normalfall“, nicht dagegen auch dann, wenn der vom Gesetzgeber beabsichtigte, lediglich zeitliche Aufschub der …
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