Bei einer GmbH besteht unter anderem immer dann eine Insolvenzantragspflicht, wenn die Gesellschaft überschuldet ist. Diese Überschuldung kann aber dadurch beseitigt werden, daß die Gläubiger für Ihre Forderungegen gegen die GmbH einen sogenannten Rangrücktritt erklären. Diese Lösung liegt natürlich umso …
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