Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines n der Rechtsform einer GmbH Co. KG geführten Schiffsfonds – also insbesondere Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten – sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht sofort abziehbar, sondern in voller Höhe als …
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