Für Pensionszusagen, welche nach dem 31. Dezember 1986 erteilt worden sind (sog. Neuzusagen), ist, wie der Bundesfinanzhof jetzt ausdrücklich nochmals bestätigt hat, handels- wie steuerrechtlich eine Rückstellung zu bilden. Das sogenannte Nachholverbot für Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Abs. 4 Satz …
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