Aus dem Wort „spätestens“ im einführenden Halbsatz des § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG in der Fassung des Seeschiffahrtsanpassungsgesetzes vom 9. September 1998 ergibt sich kein eigenes Wahlrecht hinsichtlich des Jahres der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach Satz 1 der …
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