Im Fall eines „nicht erkannten Gewerbebetriebs“, für den erst in einem späteren Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung mit der Bilanzierung begonnen wird, sind, wie der Bundesfinanzhof in einem heute veröffentlichten Urteil festgestellt hat, bei erstmaliger Bilanzaufstellung die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs …
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