Beschwerde gegen den Beiladungsbeschluss

Ein Beigeladener ist gemäß § 128 Abs. 1 i.V.m. § 57 FGO berechtigt, gegen den Beiladungsbeschluss Beschwerde einzulegen .

Die Beschwerde ist begründet, wenn die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung gemäß § 60 Abs. 3 FGO nicht vorliegen.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom …

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Klagebefugnis und notwendige Beiladung

Nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO sind Dritte zum Verfahren beizuladen, wenn sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (notwendige Beiladung). Dies gilt nicht für Mitberechtigte, die …

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Verfahrensverbindung nach Entscheidungsreife

Bei Entscheidungsreife eines Verfahrens ist die Verbindung mit einem weiteren Verfahren nicht mehr möglich.

Die Verbindung mehrerer anhängiger Klageverfahren steht im Ermessen des Gerichts. Sie dient der Prozessökonomie, indem Doppelarbeit und sich widersprechende Entscheidungen vermieden werden sollen.

Dieser Zweck kann …

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