Die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 BierStG setzt nicht den Betrieb eines Steuerlagers durch die Brauerei voraus.
Gemäß § 14 Abs. 1 BierStG entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den …
LesenAktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht
Die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 BierStG setzt nicht den Betrieb eines Steuerlagers durch die Brauerei voraus.
Gemäß § 14 Abs. 1 BierStG entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den …
Lesen
Ein Steuergegenstand i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BierStG liegt vor, wenn die Mischung von Bier mit einem nichtalkoholischen Getränk i.S. der Pos. 2206 KN nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften dazu bestimmt und geeignet ist, dem menschlichen …
Lesen
Fehlt die entsprechende Erlaubnis im Sinne des Biersteuergesetzes, kommt der ermäßigte Steuersatz bei der Anmeldung nicht zur Anwendung, wenn es sich nicht um Bier aus einer unabhängigen Brauerei handelt.
Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden …
Lesen