Der Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Nach der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl.EU L 347, S.1) (Mehrwertsteuerrichtlinie)
unterliegen Lieferungen von Gegenständen sowie Dienstleistungen, …


















