Bei einem mangels Beschwer unzulässigem Einspruch gegen einen auf 0 € lautenden Umsatzsteuerbescheid besteht keine Befugnis des Finanzamtes zur Verböserung.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Beschwer Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch . Liegt keine Beschwer vor, ist der Einspruch …
Lesen



















