Scheidungskosten

Ob Aufwendungen für einen Scheidungsprozess nach Änderung des § 33 EStG durch das durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.06.2013 noch als außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG anzusehen sind , kann offenbleiben. Denn sie sind jedenfalls nach § 33 Abs. …

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Scheidungskosten in der Einkommensteuer

Scheidungskosten sind nach der Änderung des § 33 EStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.06.2013 nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

Ob Aufwendungen für einen Scheidungsprozess noch als außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG anzusehen sind , kann offenbleiben. Denn sie …

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Prozesskosten wegen Kindesunterhalt – und die außergewöhnlichen Belastungen

Kosten in Zusammenhang mit dem familiengerichtlichen Verfahren zum Kindesunterhalt, dem nachehelichen Unterhalt sowie dem Aufenthaltsbestimmungs- und Besuchsrecht sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher …

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Der Vermieter als außergewöhnliche Belastung

Die Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen einer Streitigkeit über die Beendigung des Mietverhältnisses sind keine außergewöhnliche Belastung.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird …

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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Zivilprozesskosten stellen im Allgemeinen nicht als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) dar .

Voraussetzung der Zwangsläufigkeit ist weder aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols noch infolge einer (Rechts-)Pflicht zur Bezahlung bestimmter Kosten eines bereits eingeleiteten Zivilprozesses zu bejahen. Abzustellen ist vielmehr darauf, …

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Der Arzthaftungsprozess – als außergewöhnliche Belastung

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang ermäßigt (§ 33 Abs. 1 EStG).

Gemäß § 33 Abs. …

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Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten stellen im Rahmen der Einkommensteuer keine außergewöhnlichen Belastungen dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die …

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Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang ermäßigt (§ 33 Abs. 1 EStG).

Gemäß § 33 Abs. …

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Der Streit um den Kindesunterhalt – und die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten, die infolge eines Abänderungsverfahren über Kindesunterhalt entstehen, sind vom Vater nicht als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf …

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Scheidungskosten sind nicht außergewöhnlich belastend

Die durch ein Ehescheidungsverfahren entstandenen Prozesskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG).

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer …

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Scheidungsfolgekosten – als außergewöhnliche Belastung

Scheidungsfolgekosten als Zivilprozesskosten stellen im Rahmen der Einkommensteuer keine außergewöhnliche Belastung dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in …

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Zivilprozesskosten zur Abwehr von Hochwasserschäden am Wohnhaus – als außergewöhnliche Belastungen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang ermäßigt (§ 33 Abs. 1 EStG). Gemäß § 33 Abs. …

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Das englische Scheidungsfolgeverfahren – und die außergewöhnliche Belastung

Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Scheidungsfolgeverfahren nach britischem Recht können nach Ansicht des Bundesfinanzhofs keine in Ausnahmefällen außergewöhnliche Belastungen darstellen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes , …

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Durch Vergleich entstandene Zivilprozesskosten – als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten werden nicht dadurch zu einer außergewöhnlichen Belastung, dass sie erst durch einen Vergleich entstanden sind.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf …

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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Bei den Kosten eines Zivilprozesses spricht eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit. Solche Kosten sind nur zwangsläufig, wenn auch das die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch adäquat verursachende Ereignis zwangsläufig ist. Der Bundesfinanzhof hat seine zwischenzeitliche gelockerte Rechtsprechung wieder aufgegeben und ist …

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