Erbstreitigkeiten in der Einkommensteuererklärung

Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten stellen regelmäßig keine außergewöhnliche Belastungen dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang …

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Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten – als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten stellen keine einkommensteuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in …

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Die Vollstreckungsabwehrklage – als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten, die infolge einer Vollstreckungsabwehrklage entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in …

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Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren wegen Streitigkeiten über Hausrat, Trennungsunterhalt und über das Umgangsrecht entstanden sind, können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, …

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Scheidungsfolgekosten – und ihr Abzug als außergewöhnliche Belastung

Scheidungsfolgekosten sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang …

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Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren, die ausschließlich Scheidungsfolgesachen außerhalb des zwangsverbundes (hier: Kindes- und Trennungsunterhalt sowie Zugewinnausgleich) betreffen, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse …

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