Unbestimmter Urteilstenor

Ein Urteil ist wirkungslos, wenn sich aus ihm keine eindeutige Entscheidung ergibt.

Wesentlicher Bestandteil eines jeden Urteils ist die Urteilsformel (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO). Aus ihr muss sich entnehmen lassen -erforderlichenfalls unter Heranziehung des übrigen Urteilsinhalts-, wie …

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