Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist jedoch an die Fassung der Anträge nicht gebunden.
Das Gericht darf danach dem Kläger nicht etwas zusprechen, was dieser nicht beantragt hat; es …
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Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist jedoch an die Fassung der Anträge nicht gebunden.
Das Gericht darf danach dem Kläger nicht etwas zusprechen, was dieser nicht beantragt hat; es …
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Die Rechtsmittelbelehrung in einem finanzgerichtlichen Urteil muss keinen Hinweis auf die für bestimmte Prozessvertreter bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung (§ 52d FGO) enthalten. Eine Rechtsmittelbelehrung ist auch ungeachtet der gemäß § 52d FGO für bestimmte …
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Ein finanzgerichtliches Urteil ist ohne Entscheidung in der Sache isoliert aufzuheben, wenn es gegenüber einer Person ergangen ist, die nicht als Kläger gemäß § 57 Nr. 1 FGO am Klageverfahren beteiligt war .
Das Urteil des Finanzgericht ist aufzuheben, wenn …
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Die unzureichende Sachverhaltsdarstellung in einem tatrichterlichen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO führt . Es stellt …
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Bei einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ist das Urteil erst dann zugestellt, wenn der Bevollmächtigte oder ein beauftragter Mitarbeiter es entgegengenommen und seinen Willen dahin gebildet hat, die Übersendung des Urteils mit der Post als Zustellung gelten zu lassen.
Die Frist …
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Gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO binden rechtskräftige Urteile die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist.
Für den Umfang der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils ist der Begriff des Streitgegenstands in § …
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Kann der beglaubigten Abschrift eines Urteils nicht entnommen werden, ob die Richter die Urschrift des Urteils unterschrieben haben, ist die Urteilszustellung unwirksam.
Gemäß § 104 Abs. 2 FGO kann die Bekanntgabe eines Urteils an die Beteiligten -statt durch Verkündung- durch …
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Wie bei der Zustellung eines Urteils oder anderer Entscheidungen genügt für die Zustellung des Gerichtsbescheids gemäß §§ 104, 106, 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 169 Abs. 3 ZPO die Beglaubigung durch maschinelle Bearbeitung, versehen mit dem Gerichtssiegel, …
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Verpflichtet das Finanzgericht die Familienkasse dazu, dem Kindergeldberechtigten Kindergeld zu „gewähren“, so bedeutet dies nicht, dass die Familienkasse damit verpflichtet werden soll, das Kindergeld trotz eines geltend gemachten Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers tatsächlich an den Kindergeldberechtigten auszuzahlen.
Das Finanzgericht hat die …
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Ein Urteil ist wirkungslos, wenn sich aus ihm keine eindeutige Entscheidung ergibt.
Wesentlicher Bestandteil eines jeden Urteils ist die Urteilsformel (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO). Aus ihr muss sich entnehmen lassen -erforderlichenfalls unter Heranziehung des übrigen Urteilsinhalts-, wie …
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Unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen Urteil stellen einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge zum Wegfall der Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO führt .
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. November 2015 – VIII R 67/13…
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