Autorenlesung – und die Umsatzsteuer

Die reine Autorenlesung vor Publikum ist weder eine Theatervorführung noch eine den Theatervorführungen vergleichbare Darbietung. Eine Autorenlesung vor Publikum kann jedoch theaterähnlich sein, so dass die Eintrittsberechtigungen hierfür dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Die Entgelte für Autorenlesungen vor Publikum sind umsatzsteuerpflichtig. …

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Umsätze einer „männlichen Stripgruppe“

Umsätze einer „männlichen Stripgruppe“ können von der Umsatzsteuer befreit sein oder anstelle des Regelsteuersatzes dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Nach § 4 Nr.20 Buchst. a Satz 1 UStG sind die Umsätze folgender Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der …

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Umsatzsteuer für die „Diner-Show“

Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer „Dinner-Show“ kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt. Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt keine Aufspaltung des Vorgangs, wenn es dem …

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Nachtwächter Hugo

Ein Stadtführer ist kein Künstler. Auch dann nicht, wenn er, als mittelalterlicher Stadtwächter verkleidet, „Erlebnisführungen“ anbietet. Mit dieser Begründung unterlag jetzt der Braunschweiger Erlebnisführer „Nachtwächter Hugo“ beim Niedersächsischen Finanzgericht. Dort hatte er sich dagegen gewehrt, dass seine Einnahmen der 19%igen …

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Der selbständige Choreograph und die Umsatzsteuer

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf gilt zwar auch für Solistenleistungen an Konzertveranstalter der ermäßigte Steuersatz, nicht aber für die Leistungen eines selbständigen Choreographen, der gegenüber Theaterbetrieben Leistungen zur Einstudierung und künstlerischen Umsetzung von Kampfszenen in Theateraufführungen erbringt. Hierbei handelt …

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Autorenlesung zum ermäßigten Steuersatz

Das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk unterliegt nach Ansicht des Finanzgerichts Köln dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, wenn die Lesung einer Theatervorführung vergleichbar ist.

Vor dem Finanzgericht Köln hatte eine Autorin geklagt, die Honorare für Lesungen …

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Selbständige Regisseure in der Umsatzsteuer

Die Gagen selbständig tätiger Regisseure sind umsatzsteuerlich begünstigt, d.h. sie müssen nicht mit dem vollen Umsatzsteuersatz von derzeit 19 % versteuert werden. Das entschied in einem jetzt veröffentlichten Urteil das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und widersprach damit der einhelligen Auffassung der Finanzverwaltung. …

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