Liegen Umstände vor, die eine tatsachenfundierte Schätzung orientiert an den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls als möglich erscheinen lassen, darf sich das Gericht nicht einer pauschalen, an Durchschnittswerten orientierten Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bedienen.
Im Steuerstrafverfahren ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig …
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