Umsatzsteuer auf die Leistungen der Sportvereine?

Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen und hat ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Kommt Art.
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Umsatzsteuerfreiheit von Golfeinzelunterricht

Ein gemeinnütziger Golfclub kann sich für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für Golfeinzelunterricht, den er durch angestellte Golflehrer gegenüber seinen Mitgliedern gegen Entgelt erbringt, unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG berufen.

Golfunterricht als umsatzsteuerbare

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Tanzkurse als Breitensport

Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins können eine sportliche Veranstaltung i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sein.

ach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind steuerfrei die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die etwa …

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