Eine Personen(handels)gesellschaft ist mit Abschluss der Liquidation und nach vollständiger Abwicklung des Gesamthandsvermögens handelsrechtlich vollbeendet. Dasselbe gilt, wenn das Gesellschaftsvermögen durch Realteilung auf die bisherigen Gesellschafter übergeht . Gleichwohl besteht trotz der zivilrechtlichen Vollbeendigung die Klagebefugnis der GbR gegen den …
Lesen









