Segelyachten sind auch nicht mehr das, was sie einmal waren. Zumindest taugen sie nicht mehr als Steuersparmodell, wie ein heute veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt.
Danach sind Vorsteuerbeträge, die auf laufende Aufwendungen für Segeljachten entfallen, ab dem 1. April 1999 …
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