§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a.F. setzt ebensowenig wie Art. 52 Buchst. a MwStSystRL a.F. voraus, dass die Leistung höchstpersönlich erbracht wird. Die Vorschrift erfasst daher nicht nur die Leistung eines auftretenden Künstlers, sondern auch die …
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