Aufwendungen einer empfängnisunfähigen Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung führen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann zu einer außergewöhnlichen Belastung, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt.
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall entschloss sich die spätere …
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