Die Verkündung der aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu erlassenden Entscheidung wird nicht durch die nach dem Schluss dieser Verhandlung eintretende Unterbrechung (hier: aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers) gehindert.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall …
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