Außensteuergesetz – und die Hinzurechnungsbesteuerung

Bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte (§ 10 Abs. 3 Satz 1 AStG) sind im Falle von Geschäftsbeziehungen zwischen (Kapital-)Gesellschaft und Gesellschafter zu nicht fremdüblichen -d.h. durch das Gesellschaftsverhältnis bestimmten- Bedingungen die hierdurch veranlassten Einkünfteminderungen und verhinderten …

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Schuldzinsen fürs Gesellschafterdarlehn

Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a EStG.

Die einer Personengesellschaft entstandenen Schuldzinsen für ein Darlehen des Gesellschafters sind im Rahmen der Hinzurechnung gemäß § 4 Abs. 4a EStG …

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