Der Maserati als Geschäftswagen

Wird ein Maserati als Geschäftswagen genutzt, kann der Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Ein Arbeitnehmer muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, damit der als Arbeitslohn anzusetzende geldwerte Vorteil für die private Nutzung des …

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Kein Fahrtenbuch als Excel-Tabelle

Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu einem nach § 19 Abs. 1 S. 1 des Einkommensteuergesetzes –EStG– zu erfassenden Lohnzufluss . …

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Kein Fahrtenbuch als Excel-Tabelle

Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu einem nach § 19 Abs. 1 S. 1 des Einkommensteuergesetzes –EStG– zu erfassenden Lohnzufluss . …

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Handschriftliches Fahrtenbuch und Computeraufzeichnungen

Ein handschriftliches Fahrtenbuch kann einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden.

Steuerpflichtige, die ein betriebliches Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen, müssen für diese Nutzungsmöglichkeit Steuern zahlen. Der in der Nutzungsmöglichkeit liegende geldwerte Vorteil wird grundsätzlich nach der …

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Das Lose-Blatt-Fahrtenbuch

Lose Blätter sind kein Fahrtenbuch.

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gehört – seit dessen Änderung durch das Jahressteuergesetzes 1996 vom 11.10.1995 mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1996 – zu den Einnahmen im Rahmen der Einkünfte …

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Dienstwagenbesteuerung auch ohne private Nutzung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Der Vorteil ist, wenn ein ordnungsgemäßes …

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Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch

Der Bundesfinanzhof hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit …

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Elektronisches Fahrtenbuch

Ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch kann nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster für Zwecke der Ermittlung der privat veranlassten Fahrten steuerlich nur dann anerkannt werden, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten, steuerlich relevanten Daten ausgeschlossen sind.

In dem jetzt vom Finanzgericht Münster …

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