Doppelte Haushaltsführung wegen Wegzugs

Der Bundesfinanzhof hat mit seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) in sog. Wegverlegungsfällen geändert .

Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen, wenn …

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Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Das Finanzgericht Düsseldorf widerspricht bei der Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung in den sogenannten „Wegverlegungsfällen“ der Auffassung der Finanzverwaltung.

Der Kläger des Verfahrens wohnte und arbeitete zunächst mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf. Nachdem er seine jetzige Frau kennenlernte, …

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Wohnen am Beschäftigungsort

Eine Wohnung dient – im Rahmen der doppelten Haushaltsführung – dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Wohnung so gelegen ist, dass der …

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Vorsteuerabzug für die Einrichtung der Geschäftsführerwohnung

Überlässt der Unternehmer einem Geschäftsführer unentgeltlich einen Wohn-Pavillon einschließlich Einrichtung, liegt dies auch dann nicht im überwiegend unternehmerischen Interesse, wenn einkommensteuerrechtlich die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben wären.

Die Erfüllung des Wohnbedürfnisses von Gesellschafter-Geschäftsführern einschließlich der Überlassung von Einrichtungsgegenständen ist …

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Pauschale Verpflegungsmehraufwendungen in Wegverlegungsfällen

Im Fall der Wegverlegung des Lebensmittelpunkts des Arbeitnehmers vom Beschäftigungsort können bei Beibehaltung der Wohnung am Beschäftigungsort für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung pauschale Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Die Dreimonatsfrist für längerfristige vorübergehende Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte habe, …

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Doppelte Haushaltsführung -und ihre berufliche Veranlassung

Die Lebensführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort ist einkommensteuerrechtlich grundsätzlich unerheblich. Die doppelte Haushaltsführung ist deshalb auch dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige den Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft einrichtet. Erst wenn sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen an den Beschäftigungsort …

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