Kein Fahrtenbuch als Excel-Tabelle

Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu einem nach § 19 Abs. 1 S. 1 des Einkommensteuergesetzes –EStG– zu erfassenden Lohnzufluss . …

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Dienstwagenbesteuerung

In dem jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Entwurf eines “Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen” findet sich unter anderem auch eine Änderung der Besteuerung von Privatfahrten mit Geschäftsfahrzeugen. Was hat es mit dieser geplanten Änderung auf sich?…

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Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erkennt Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen grundsätzlich als Betriebsausgaben an. Angesichts des bei Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten muss jedoch sichergestellt sein, dass …

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Das Lose-Blatt-Fahrtenbuch

Lose Blätter sind kein Fahrtenbuch.

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gehört – seit dessen Änderung durch das Jahressteuergesetzes 1996 vom 11.10.1995 mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1996 – zu den Einnahmen im Rahmen der Einkünfte …

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Dienstwagenbesteuerung auch ohne private Nutzung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Der Vorteil ist, wenn ein ordnungsgemäßes …

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Die 1%-Regel bei der Dienstwagenbesteuerung

Die 1%-Regelung ist auch auf Grundlage des Bruttolistenneupreises nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsrechtlich unbedenklich. Die 1 %-Regelung begegnet insbesondere im Hinblick auf die dem Steuerpflichtigen zur Wahl gestellte Möglichkeit, den vom Arbeitgeber zugewandten Nutzungsvorteil auch nach der so genannten Fahrtenbuchmethode …

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Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch

Der Bundesfinanzhof hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit …

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Fahrtenbuch

Steuerpflichtige, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, den sie auch für private Fahrten nutzen dürfen, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Nach dem Einkommensteuergesetz wird der Vorteil monatlich pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises …

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Das Büro in der Dienstwohnung

Bewohnt ein Arbeitnehmer eine Dienstwohnung, in der sich auch von ihm genutzte Büroräume befinden und fährt er von dort aus mit seinem Dienstwagen zum Betriebssitz seines Arbeitgebers, handelt es sich dabei um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht um …

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