Die private PKW-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH führt, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellem Urteil entschieden hat, zu Arbeitslohn und nicht etwa zu einer verdeckte Gewinnausschüttung.
Zum Arbeitslohn zählt der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung auch die unentgeltliche bzw. verbilligte …
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