Der Autobahnpolizist – und die regelmäßige Arbeitsstätte

Ein Polizeibeamter im Streifeneinsatzdienst des Revierkommissariats Bundesautobahn/Spezialisierte Verkehrsüberwachung, der täglich das Revierkommissariat aufsucht, um dort insbesondere sein Dienstfahrzeug zu übernehmen, und dessen arbeitstäglicher Aufenthalt im Revierkommissariat höchstens eine Stunde beträgt, wird schwerpunktmäßig auswärts und nicht an einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. …

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Die Fahrten des Kundendienstmonteurs

Die regelmäßige Arbeitsstätte eines Kundendienstmonteuers ist nicht auf dem Betriebsgelände seines Arbeitgebers zu verorten.

Duke Aufwendungen für die Wege zwischen der Wohnung eines Kundendienstmonteurs und dem Betrieb seines Arbeitgebers sind daher nach Dienstreisegrundsätzen und nicht nach Maßgabe der Entfernungspauschale als …

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Telefonkosten auf der Dienstreise

Telefonkosten eines Soldaten auf Dienstreise mit über einwöchiger Abwesenheit sind nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts als Werbungskosten abzugsfähig.

Werbungskosten sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dies beinhaltet …

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Übernachtungspauschalen und Arbeitgebererstattung

Ein Arbeitnehmer kann bei Übernachtungen im Ausland den Differenzbetrag zwischen den vom Arbeitgeber vollständig erstatteten tatsächlichen Kosten und den höheren Übernachtungspauschalen nach den Lohnsteuer-Richtlinien nicht als Werbungskosten geltend machen.

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ …

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Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen können, müssen monatlich 1 % des Listenpreises versteuern. Kann der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich dieser Wert monatlich um 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer …

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Dienstreise zur Stammdienststelle

Die Versetzung eines Soldaten an eine andere Stammdienststelle rechtfertigt nicht ohne Weiteres die Annahme, dass diese Stammdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist. Wichtig ist diese Unterscheidung bei der Berücksichtigung der Fahrtkosten: wäre die neue Stammdienststelle gleichzeitig auch die regelmäßige Arbeitsstätte, …

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Besteuerung von Grenzgängern in die Schweiz

Der Bundesfinanzhof hat zwei grundlegende Entscheidungen zur Besteuerung von Arbeitnehmern veröffentlicht, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Die Bezüge dieser Arbeitnehmer dürfen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz regelmäßig in Deutschland besteuert werden. Sie sind aber in …

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Fahrten zur Fahrzeugübernahme

Die Kosten eines Kurierfahres für seine Fahrten zur Fahrzeugübernahme sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.

In dem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Rechtsstreit sind die klägerischen Eheleute als angestellte Kraftfahrer eines Transport- und …

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Regelmäßige Tätigkeitsstätte nach drei Monaten?

In einem vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall stritten die Beteiligten darüber, ob nach Ablauf von drei Monaten von einer regelmäßigen Tätigkeitsstätte auszugehen sei. Das beklagte Finanzamt hatte bei der Klägerin eine Lohnsteueraußenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, dass den Arbeitnehmer …

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Betriebsort einer Tankstelle

Ein Tankstellenbetreiber hat nach einem Urteil des BFH den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen Betätigung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG am Ort der Tankstelle. Das gilt auch, wenn er überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer …

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Besteuerung von Grenzgängern in die Schweiz

Der Bundesfinanzhof hat zwei grundlegende Entscheidungen zur Besteuerung von Arbeitnehmern veröffentlicht, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Die Bezüge dieser Arbeitnehmer dürfen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz regelmäßig in Deutschland besteuert werden. Sie sind aber in …

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Einbehalt von Tagegeldern

Steuerfreie Erstattungen für Reisekostenvergütungen oder Trennungsgelder stehen dem Abzug von Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten nur insoweit entgegen, als sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich ausgezahlt wurden.

Soweit der Arbeitgeber entsprechend den reisekostenrechtlichen Bestimmungen von seinem Einbehaltungsrecht Gebrauch macht oder die Vergütungen gekürzt hat, …

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