Bis einschließlich 2005 erhalten Freiberufler für Leasingfahrzeuge den vollen Betriebsausgabenabzug, auch wenn sie nur zu 30 Prozent betrieblich genutzt wurden. Gleichzeitig kann die Versteuerung der Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung erfolgen.
In einem jetzt vom Finanzgericht Köln entschiedenen Verfahren wendete sich …
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