Die 2010 von den Finanzämtern durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen führte zu Mehrergebnissen in Höhe von 1,9 Mrd. €. Nicht enthalten sind hierin die Mehrergebnisse, die im Rahmen der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung erzielt wurden.

Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist unabhängig von den allgemeinen Betriebsprüfungen und wird anders als die allgemeine Betriebsprüfung ohne Unterscheidung nach der Betriebsgröße vorgenommen.
Insgesamt wurden im Jahr 2010 96.138 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Dabei wurden von der Finanzverwaltung im Jahresdurchschnitt 1.958 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.
Im Durchschnitt führte jeder Prüfer damit im letzten Jahr 49 Sonderprüfungen durch und erwirtschaftete hiermit ein Mehrergebnis bei der Umsatzsteuer von knapp 0,98 Mio. €.
Macht 19.763,- € für eine „durchschnittliche“ Prüfung.




