Kosten für die Adoption eines Kindes stellen einkommensteuerlich keine außergewöhnlichen Belastungen dar.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das Kosten für die Adoption eines Kindes in Höhe von 8.560 € als außergewöhnliche Belastungen …
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