§ 8 Abs. 4 Satz 1 KStG 2002 a.F. versagt den Verlustabzug auch dann vom Zeitpunkt der schädlichen Anteilsübertragung an, wenn die Zuführung des neuen Betriebsvermögens dieser zeitlich nachfolgt .
Der Verlustabzug ist (ggf. rückwirkend) in dem Feststellungsbescheid zum 31.12 …
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