Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine Aufrechnung des Finanzamt mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenfestsetzungsanspruch des Steuerpflichtigen nach Maßgabe des § 226 AO grundsätzlich zulässig .
Hierzu muss dem Finanzamt im Zeitpunkt der Aufrechnung ein fälliger Anspruch i.S. des …
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