Lottospielgemeinschaften können, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zeigt, der Umsatzsteuer unterliegen. Typischerweise nehmen bei diesen Tippgemeinschaften Lotterieteilnahmevermittler für von ihnen geworbene Spielergemeinschaften an Lotterien teil, wobei die einzelnen Spieler an den Vermittler eine Gebühr zahlen, die dieser zum …
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