Der Bundesfinanzhof hatte im Oktober 2008 in zwei Urteilen über die Umsatzsteuer beim Legen von Hauswasseranschlüssen entschieden und dabei geurteilt, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ i. S. …
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