Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Integrationskursen nach § 43 AufenthG (und damit zur Anwendung von § 4 Nr. 21 UStG) hat jetzt das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben Stellung genommen:
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass sieht in Abschn. 4.21.2 Abs. 3a UStAE vor, …
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