Behandlungsleistungen von Privatkrankenhäusern können unabhängig von sozialversicherungsrechtlichen Zulassungen umsatzsteuerfrei sein. Betreibt der Unternehmer eine private Krankenanstalt, kann er sich für die Steuerfreiheit auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL gegenüber der aufgrund eines Bedarfsvorbehalts unionsrechtswidrigen Regelung in § 4 …
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