Eine Forstbetriebsgemeinschaft unterliegt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch hinsichtlich der (allgemeinen) Beiträge der Mitglieder, die diese –neben den Sonderentgelten– zu entrichten haben, der Umsatzsteuerpflicht, da auch diese Mitgliedsbeiträge eine Gegenleistung für die Leistungen der Forstbetriebsgemeinschaft an ihre Mitglieder …
Lesen

















