Die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Bilanz („E-Bilanz“) und der elektronischen Gewinn- und Verlustrechnung soll um ein Jahr verschoben werden. Über eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen „zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5 b des …
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