Der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen eines sog. Hochpreisers darf versagt werden, hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
„Hochpreiser“ werden zum Schein als vermeintliche Zwischenhändler in den Verkauf von gebrauchten Nutzfahrzeugen eingeschaltet, wenn der tatsächliche Veräußerer und der tatsächliche Erwerber übereingekommen sind, …
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