Ein Steuersatz in Höhe von 1.200 € im Jahr für einen „gefährlichen“ Hund ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein auch bei Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht überhöht.
Ein solcher Hundesteuersatz ist nach Ansicht des OVG Schleswig-Holstein …
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