Klauenpflege ist keine Leistung, die unmittelbar der Förderung der Tierzucht dient. Für die Klauenpflege gilt daher nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz.
§ 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist nicht anwendbar. Danach unterliegt „die Aufzucht und das Halten von Vieh, die …
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