Die Begünstigung des § 13a ErbStG ist auch für treuhänderisch gehaltene Kommanditanteile zu gewähren. Der – anders lautende – Treuhand-Erlass der Finanzverwaltung findet nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts im Wortlaut des Gesetzes keine Grundlage. Damit kommen auch treuhänderisch gehaltene …
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