Auch der Anteil des Gewinns aus der Veräußerung eines forstwirtschaftlichen Betriebs, der auf einen dort vorhandenen Bodenschatz (hier: Kalkvorkommen) entfällt, ist ein Teil des Veräußerungsgewinns.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bilden Bodenschätze wie z.B. Sand- und Kiesvorkommen grundsätzlich bürgerlich-rechtlich und …
Lesen



















