Seit 2002 wird der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 € je Kalenderjahr nur noch für volljährige Kinder gewährt. Nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Köln ist diese Altersgrenze zumindest bis einschließlich 2006 auch dann verfassungsgemäß, wenn ein Kind aufgrund einer …
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