Eine Freiberufler-GmbH & Co. KG erzielt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf keine freiberufliche, sondern gewerbliche Einkünfte, und dies selbst in dem Fall, dass die Komplementär-GmbH vollständig von der Geschäftsführung in der KG ausgeschlossen ist.
In dem vom Finanzgericht Düsseldorf …
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